Schutzmaskenpflicht in der Praxis

Erinnerungen an COVID-19

Spätestens im Zusammenhang mit Erkältungssymptomen werden Gedanken an den Lockdown und die einschneidenden gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Konsequenzen anlässlich der COVID-Pandemie wieder allgegenwärtig. Auch wenn man vieles über dieser Viruserkrankung auch heute noch nicht weiss und sich das Virus auch weiterhin verändern kann, sind schwere Verläufe und neu auftretende Langzeitfolgen glücklicherweise in letzter Zeit wieder etwas in den Hintergrund getreten. Dennoch ist das Virus weiterhin präsent und kann auch weiterhin bei betagten und immungeschwächten Personen zu relevanten gesundheitlichen Konsequenzen führen. 

Wieso gilt die Schutzmaskenpflicht weiterhin?

Gerade in der Hausarztpraxis kommt es vor, dass sich beispielsweise im Wartezimmer gleichzeitig Personen mit Erkältungssymptomen, wie auch betagte und immungeschwächte Menschen aufhalten können. Ob es sich nun bei den Erkältungssymptomen oder auch bei Durchfallerkrankungen um COVID-19 handeln könnte, wissen wir heute meist nicht mehr mit Sicherheit, da die Tests hierfür nur noch gelegentlich zur Anwendung kommen. Mit dem Tragen einer Schutzmaske helfen Sie im Rahmen potentiell ansteckender Erkrankungen andere Patientinnen und Patienten und auch unser Praxispersonal zu schützen. Bei Bedarf bieten wir Ihnen Schutzmasken kostenlos am Empfang an. Nebst Schutzmasken steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Händedesinfektion zur Verfügung. 

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